Grotelüschen & Weber AG
Grotelüschen & Weber AG

STÄDTEBAU

Rahmenbedingungen - Das bestehende Quartier

Das bestehende Quartier zeigt durch die Bauhöhen einen großstädtischen Charakter. Jedoch verzichten die Gebäude, selbst zur Hauptverkehrsstraße Bürgermeister-Smidt- Straße, auf Ladenlokale im Erdgeschoss. Alle Gebäude sind mit einem Hochparterre angelegt und dienen ausschließlich der Wohnnutzung. Das bestehende Quartier südlich des Plangebietes ist durch Vielseitigkeit sowie einen starken städtebaulichen und gestalterischen Anspruch geprägt. Die Fassadengestaltung lässt Betrachter stetig neue Facetten der handwerklichen Qualitäten der Fassadengestaltung entdecken. Das Zusammenspiel von Klinker- und Putzflächen ist in dem Bremerhavener Kontext einmalig.

Gestalterische Festsetzungen

Das neue Quartier soll nicht als Wiederholung der vorgefundenen Gestaltungsregeln des bestehenden Quartiers verstanden werden. Vielmehr soll das neue Quartier, Roter Sand Quartier, eine zeitgenössische Interpretation des Vorgefundenen sein. Ein besonderes Merkmal des bestehenden Quartiers ist das Zusammenspiel von Klinker- und Putzflächen. Für das Plangebiet werden daher folgende Festsetzungen gemacht: Die straßenseitigen Fassaden müssen zu mindestens 70% aus rotem Klinkermauerwerk bestehen. Als weiteres Fassadenmaterial ist lediglich helles Putzmauerwerk (weiß, hellgrau, hellbeige) zulässig. Für die Straßen abgewandten Fassaden gilt der Mindestanteil an Klinkermauerwerk nicht. Hier darf auch ausschließlich helles Putzmauerwerk in weiß, hellgrau oder hellbeige ausgeführt werden. Die Straßenräume des bestehenden Quartiers sind durch heckengesäumte Vorgärten geprägt. Teilweise sind im Fußwegbereich zusätzlich Bäume in regelmäßigen Abständen gepflanzt. Diese prägenden Elemente sollen für das Plangebiet adaptiert werden. Wie in dem alten Quartier sollen die Elemente nicht starr in allen Straßen wiederholt werden. Ein Spiel mit den Themen soll für das Plangebiet gefunden werden.

Bodentiefe Fenster sind in dem bestehenden Quartier nicht vorzufinden. Auch Balkone sind ausschließlich mit geschlossenen Brüstungen gebaut worden. Da in der zeitgenössischen Architektur bodentiefe Fenster im Wohnungsbau üblich sind, wird die Art der Brüstung für bodentiefe Fenster und Balkone festgesetzt. Brüstungen vor bodentiefen Fenstern oder Balkonen, falls nicht massiv geplant, sind ausschließlich als Metallbrüstungen auszuführen. Die Verwendung von Glasbrüstungen wird ebenfalls ausgeschlossen. Die Gebäude des bestehenden Quartiers sind mit Hochparterren gebaut. Die erhöhte Lage der Erdgeschosswohnungen unterstützt dabei einen natürlichen Abstand zwischen dem privaten und öffentlichen Raum. In dem Plangebiet soll ebenfalls das Hochparterre als Regelfall festgesetzt werden. Ausgenommen sind Ladenlokale oder gewerbliche Nutzungen die im Erdgeschoss geplant werden. Der Sockel darf als Unterbringung für den ruhenden Verkehr dienen. Zu diesem Zwecke ist in ausgewiesenen Flächen der Straßen abgewandten Bereiche auch außerhalb der Baugrenzen eine Gebäudehöhe von bis zu 1,5 m über Oberkante Terrain zulässig.

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen

Um ein einheitliches Bild der Bebauung innerhalb des Plangebietes zu erreichen, werden folgende bauplanungsrechtliche Festsetzungen getroffen:

  • Zur Gliederung der Fassaden dürfen Gebäudeteile max. 1,5 m vor als auch hinter die festgesetzte Baulinie zurücktreten.
  • In den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen Baulinie und Straßenbegrenzungslinie sind keine Garagen und Nebenanlagen in Form von Gebäuden zulässig.
  • Die Hauptdächer sind als Flachdächer oder geneigte Dächer mit einer maximalen Neigung von < 20° zulässig.
  • Als Dacheindeckung sind ausschließlich nicht glänzende Materialien zu verwenden.
  • Für die Eindeckung mindestens 10° geneigter Dächer sind nur rote bzw. anthrazitfarbene Dachziegel bzw. Dachpfannen zulässig.
  • Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie sind nur auf den Straßen abgewandten Seiten zulässig.
  • Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur als Hinweis auf Gewerbe und Beruf an der Fassade der Erdgeschosszone zulässig.

 

Projektentwicklung

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Dillinger Straße 3
27578 Bremerhaven

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